Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06/OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2655
OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06/OVG (https://dejure.org/2007,2655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.10.2007 - 8 C 11412/06/OVG (https://dejure.org/2007,2655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 8 C 11412/06/OVG (https://dejure.org/2007,2655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Raumordnungsplans hinsichtlich seiner Zielfestsetzungen zur Windenergienutzung; Zulässigkeit der Berücksichtigung kommunaler Planungsinteressen bei der Auswahl von Vorranggebieten; Auswirkungen eines fehlenden Beitrittsbeschlusses auf die Wirksamkeit ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur (Un)Wirksamkeit des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz 2004

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; LPlG 1977 § 12; ; LPlG 2003 § 24; ; LPlG 2003 § 6; ; LPlG 2003 § 6 Abs. 7; ; LPlG 2003 § 6 Abs. 4; ; LPlG 2003 § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Raumordnungsplan; Normenkontrolle: Windenergie; Windenergienutzung; Windhöffigkeit; Raumordnungsplan; Raumordnung; Ziel der Raumordnung; Verhinderungsplanung; Kontingentierung; Ausschlussmethode; Ausschlusswirkung; Vorranggebiet; Ausschlussfläche; ausschlussfreies ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzentrationszonen für Windkraftnutzung in Regionalplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Konzentrationsflächen für Windenergie im Raumordnungsplan Westpfalz unwirksam

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1578 (Ls.)
  • BauR 2008, 138
  • ZfBR 2008, 602 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen in substanziellem Umfang durchsetzen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.2003, E 118, 33 und juris, Rn. 15; Beschluss vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679 und juris, Rn. 7).

    Auch in inhaltlicher Hinsicht genügt das von der Antragsgegnerin verfolgte Planungskonzept nach Auffassung des Senats im Grundsatz den rechtlichen Anforderungen an eine Konzentrationsplanung für Windenergie im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002, E 117, 287 und juris, Rn. 27 ff.[30, 33]; Urteil vom 13.3.2003, E 118, 33 und juris, Rn. 14 f.; Urteil vom 21.10.2004, E 122, 109 und Rn. 13; Beschluss vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679 und juris, Rn. 8).

    Der Vorrangflächenausweisung entgegenstehende Belange kann der Planungsträger im Rahmen seines Planungsermessens als gewichtiger einstufen und auf diese Weise eine Standortauswahl treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002, E 117, 287 und juris, Rn 33; BVerwG, Beschluss vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679 und juris, Rn. 8).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Grenze zur Negativplanung abstrakt nicht bestimmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679 und juris, Rn. 7).

    Denn der Planungsträger ist angesichts des Planungsvorbehalts in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht verpflichtet, eine bestmögliche Verwirklichung der Windenergie zu ermöglichen und alle geeigneten Flächen als Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.2003, E 118, 33, 15; BVerwG, Beschluss vom 12.7.2006, ZfBR 2006, 679 und juris, Rn. 8).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Denn auch eine Ausnahmeentscheidung hat die Grundzüge der Planung zu beachten, zu denen die Ziele der Raumordnung zu zählen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2007, BauR 2007, 1536 und juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Als solche gelten die raumordnerischen Konzentrationsentscheidungen mit ihrer Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.2003, E 118, 33 und juris, Rn. 32; Urteil vom 26.4.2007, BauR 2007, 1536 und juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Sie sind von der raumordnerischen Steuerung ausgenommen, denn die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erstreckt sich nicht auf sie, sondern nur auf die Flächen, die der Plan als Ausschlusszonen festschreibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.2005, ZfBR 2006, 159 und juris, Rn. 7; dazu Anmerkung Gatz, juris PraxisReport, 18.04.2006).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03

    Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Voraussetzung für eine rechtliche Anerkennung eines solchen Planungskonzepts ist daher, dass die Vorstellungen der Kommune sich auf sachliche Gründe stützen und diese von der Planungsträgerin auch hinterfragt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 20.2.2003, NVwZ-RR 2003, 619 und juris, Rn. 39; Urteil vom 8.3.2004, NuR 2004, 465 und juris, Rn. 46).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Voraussetzung für eine rechtliche Anerkennung eines solchen Planungskonzepts ist daher, dass die Vorstellungen der Kommune sich auf sachliche Gründe stützen und diese von der Planungsträgerin auch hinterfragt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 20.2.2003, NVwZ-RR 2003, 619 und juris, Rn. 39; Urteil vom 8.3.2004, NuR 2004, 465 und juris, Rn. 46).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 8 A 11033/04

    Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Unvereinbarkeit mit regionalem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Soweit die Antragstellerin rügt, die tatsächlichen Umstände an einem konkreten Standort rechtfertigten auch bei Anwendung der Ausschluss- und Abwägungskriterien der Antragsgegnerin nicht die vorgenommene Gebietsabgrenzung, kann dem auch durch Inzidentkontrolle des regionalen Raumordnungsplans im Rahmen eines Genehmigungsrechtsstreits nachgegangen werden (vgl. Urteil des Senats vom 6.7.2005, BauR 2005, 1758).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Die Anwendung der verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht von deren einfachgesetzlichen Ausgestaltung abhängig (vgl. nur BVerfGE 52, 380 [389 f.]; 84, 34 [45 f.]).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung BVerfGE 100, 226 [245] verhält sich zu einem gänzlich anderen Gegenstand, nämlich zu Ausgleichsregelungen bei unverhältnismäßiger Belastung des Eigentümers.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO weiter erforderliche Antragsbefugnis der Antragstellerin, die nicht über Grundeigentum im Plangebiet verfügt, folgt aus einer hinreichend konkretisierten möglichen Rechtsverletzung durch die Anwendung der die Windenergie betreffenden Ziele der Raumordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, NVwZ 2004, 984 und juris, Rn. 10; Beschluss vom 18.5.1994, UPR 1994, 308 und juris, Rn. 9 ff.; Beschluss vom 13.11.2006, BauR 2007, 859 [860]).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Plan nicht wirksam werden kann, wenn der genehmigte Inhalt zwar Planungsinhalt werden soll, dieser aber vor Bekanntmachung der Genehmigung nicht beschlossen worden ist (fehlender Beitrittsbeschluss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.2.1997, BauR 1997, 603 und juris, Rn. 12; Urteil vom 5.12.1986, E 75, 262 und juris, Rn. 16; BayVGH, Urteil vom 19.9.1989, BayVBl. 1990, 306 [307 f.]).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 1 A 11625/01

    Vorranggebiete im Raumordnungsplan

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 11771/04

    Beteiligung der Ortsgemeinde an der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Zwar kann ein Raumordnungsplan wegen der Verletzung des Abwägungsgebots in § 7 Abs. 7 ROG ganz oder teilweise unwirksam sein, wenn entweder eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt und dadurch die Gewichtung verschiedener Belange in ihrem Verhältnis zueinander in einer Weise vorgenommen wird, durch die das objektive Gewicht eines dieser Belange völlig verfehlt wird (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 8 C 11412 -, NuR 2008, 709).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 4 C 358/14

    Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten

    Der Träger der Landesplanung kann abstrakte Ausschlusskriterien (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, NuR 2008, 709) und ein grobmaschiges Raster (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2006 - 3 S 2115/04 -, NuR 2007, 210) zu Grunde legen oder aber typisierende Größen in die Abwägung einstellen (Bayerischer VGH, Urteil vom 17. November 2004 - 20 N 04.217 -, juris ).

    Ein derart begründeter Abstand von 1000 m zwischen Konzentrationszonen von Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten ist nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, juris Rdnr. 47).

  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

    Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sind vorliegend die zentralen Erwägungen des Planungskonzepts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, juris, Rn. 39).

    So kann der Träger der Landesplanung abstrakte Ausschlusskriterien und ein grobmaschiges Raster zu Grunde legen oder typisierende Größen in seine Planüberlegungen einstellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, juris betreffend ROP Westpfalz 2004; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2006 - 3 S 2115/04 -, NuR 2007, 210; BayVGH, Urteil vom 17. November 2004 - 20 N 04.217 -, juris).

  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Die Antragsbefugnis ist bereits in den Fällen zu bejahen, in denen der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - BRS 69 Nr. 49; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2007 - 8 C 11412/06 - NuR 2008, 709; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 142/07 - ZfBR 2010, 167).

    34 Darüber hinaus ist zu verlangen, dass das Verfahren der Ausarbeitung des Planungskonzepts hinreichend nachvollziehbar und - nicht zuletzt aus Gründen des Rechtsschutzes - dokumentiert ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2007, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

    Ein solcher Ausschluss von Windenergieanlagen, der im hier zu beachtenden Regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier eine Fläche von über 99, 5 % des Plangebiets umfasst, ist nur dann gerechtfertigt, wenn und soweit der Windenergie im Übrigen, d.h. in den hierfür festgesetzten Vorranggebieten in substantieller Weise Raum geschaffen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.2003, NuR 2003, 615 und juris, Rn. 20; Urteil des erkennenden Senats vom 2.10.2007, ZNER 2007, 425 - Regionaler Raumordnungsplan Westpfalz -).
  • VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08

    Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage

    Eine solche Festlegung stünde auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Grenze zur Negativplanung nicht abstrakt bestimmbar ist, sondern nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Plangebiet festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.07.2006 - 4 B 49/06 -, ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.10.2007 - 8 C 11412/06 - jew. in Juris).
  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 117/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

    "Der Träger der Landesplanung kann abstrakte Ausschlusskriterien (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, NuR 2008, 709) und ein grobmaschiges Raster (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2006 - 3 S 2115/04 -, NuR 2007, 210) zu Grunde legen oder aber typisierende Größen in die Abwägung einstellen (Bayerischer VGH, Urteil vom 17. November 2004 - 20 N 04.217 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08

    Landesplanerische Untersagungsverfügung

    So hat beispielsweise das OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urt. v. 02.10.2007 - 8 C 11412/06 -, NuR 2008, 709) für die Planungsregion Westpfalz einen Anteil von 0, 3 der Gesamtfläche genügen lassen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 5 KN 42/21

    Windenergie an Land: Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein

    Das Abwägungsgebot verlangt, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass weder die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 8 C 11412/06 -, juris Rn. 38; VGH Mannheim, Urteil vom 19. November 2020 - 5 S 1107/18 -, juris Rn. 59).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

    Für raumordnerische Vorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung wird man allerdings auch ohne ausdrückliche Regelung aus betroffenen Grundrechten (z.B. Art. 14 Abs. 1 GG) eine Pflicht herleiten müssen, die Öffentlichkeit zu beteiligen (vgl. OVG RP, Urt. v. 02.10.2007 - 8 C 11412/06 -, NuR 2008, 709 [710], RdNr. 34 in juris, m.w.N.; Dallhammer, a.a.O., RdNr. 145; Runkel, Das neue Raumordnungsgesetz, WiVerw 1997, 267 [291]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • VG Magdeburg, 19.03.2010 - 4 A 35/08

    Versagung der Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans für einen Windpark

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 5 KN 35/21

    Normenkontrolle einer Gemeinde gegen Regionalplan; Abwägung zwischen kommunalen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht